Carbon Finance - CO2-Emissionsrechte als Anlageklasse?

von: Paul Chromik

Diplomica Verlag GmbH, 2009

ISBN: 9783836622486 , 112 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 43,00 EUR

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Carbon Finance - CO2-Emissionsrechte als Anlageklasse?


 

Kapitel 4.1.3.2 Regulatorische und politische Entscheidungen

Einen langfristigen Preisbestimmungsfaktor bilden klimapolitische Entscheidungen auf internationaler und europäischer Ebene sowie Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen des EU ETS. Maßgeblichen Einfluss wird das Nachfolgeabkommen des Ende 2012 auslaufenden Kyoto-Protokolls haben. Bisher sind kaum Eckpunkte zukünftiger internationaler Klimapolitik zu erkennen, und Vorschläge sowie Absichten der Staaten sind nur unverbindlich. Die Verhandlungen der internationalen Gemeinschaft werden bis zur Klimakonferenz Ende 2009 in Kopenhagen anhalten, auf der über eine Nachfolgeregelung entschieden werden soll.179 Die EU beabsichtigt eine Senkung ihrer Treibhausgase bis 2020 um 20 % und signalisiert sogar die Bereitschaft zu einer Reduktion um 30 % zum Basisjahr 1990 im Falle eines internationalen Abkommens und Teilnahme anderer Industrieländer. Eine Einigung könnte daher zu höheren Emissionsreduktionsverpflichtungen für die Vertragsparteien führen, was ebenfalls Einfluss auf die Gestaltung der nächsten Zuteilungsphase des EU ETS haben würde. Diese Unklarheiten über zukünftige Reduktionsverpflichtungen beeinflussen die Erwartungsbildung der Marktakteure am Emissionshandel. Allerdings spiegeln sich diese Erwartungsunsicherheiten eher in der zeitlichen Preisstruktur zwischen Spot- und Futures-Preisen wider. Da Investitionen in neue emissionsarme Technologien für die Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz und extrem langen Investitionszyklen verbunden sind, führt die Planungsunsicherheit tendenziell zu einer Erfüllung der Verpflichtungen über Erwerb von EUAs am Markt. Von Bedeutung für die Preisentwicklung von EUAs kann ebenfalls die Verknüpfung anderer nationaler Emissionshandelssysteme mit dem EU ETS sein, die in der Emissionshandelsrichtlinie der EU ausdrücklich ermöglicht wird. Staaten wie Japan, Australien oder Russland könnten einen Anreiz haben, eigene nationale Emissionshandelssysteme aufzubauen und aus Kosteneffizienzgründen mit dem EU ETS zu verknüpfen. Eine Simulation der möglichen Verknüpfung des EU ETS mit anderen Emissionshandelssystemen kommt zu dem Ergebnis, dass die Emissionsrechte an Wert verlieren würden. Grund dafür sind die relativ hohen Grenzvermeidungskosten in Staaten wie Japan, die zu einer höheren Anfangszuteilung mit Emissionsrechten zur Entlastung der heimischen Industrie führen und die Knappheit von Emissionsrechten im gesamten Emissionshandelssystem verringern würden. Auf der anderen Seite würde eine Integration eines möglichen russischen Emissionshandelssystems zu niedrigeren Grenzvermeidungskosten und damit geringeren Preisen für Emissionsrechte führen.