Suchen und Finden
Mehr zum Inhalt
Zivilgesellschaft in Europa. Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in den europäischen Politikprozess
Kapitel 3.3.1 Die Europäische Kommission
Die Kommission ist der Zivilgesellschaft gegenüber besonders aufgeschlossen (vgl. Eising/Kohler-Koch 2005: 23). Sie ist die Exekutive der Europäischen Union. Die Aufgaben dieser supranationalen Institution (vgl. Hull 1993: 83) liegen zum einen in der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze (vgl. Matyja 2007: 157), zum anderen verfügt sie über das alleinige Gesetzesinitiativrecht (Art. 211 EGV). Von der Kommission werden Expertengruppen und Beratende Ausschüsse eingesetzt, um zivilgesellschaftliche Akteure bereits bei der Ausarbeitung eines Vorschlages zu beteiligen (Platzer 2002: 147). Zudem werden vor jedem Gesetzgebungsverfahren Anhörungen durchgeführt, zu denen Interessenvertreter eingeladen werden (vgl. Kaufmann 2007: 237). Internetkonsultationen sind dabei eine neue Form der Mitwirkung. Seit einigen Jahren bietet die Kommission an, sich über das Internet über Gesetzesentwürfe zu äußern und diese zu diskutieren. Hier können die nicht-staatlichen Akteure ihre Position deutlich machen und Forderungen aufstellen (vgl. Schmidt am Busch: 13). Im folgenden Kapitel des Buches werden die Beteiligungsangebote, die die Kommission den nicht-staatlichen Akteuren bietet, näher beleuchtet und analysiert
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.