Armut und Teilhabe - Analysen und Impulse zum Diskurs um Armut und Gerechtigkeit

von: Karin Sanders, Hans-Ulrich Weth

VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2008

ISBN: 9783531909288 , 223 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 44,95 EUR

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Armut und Teilhabe - Analysen und Impulse zum Diskurs um Armut und Gerechtigkeit


 

1 Einleitung (S. 12)

Armut und Armutsbekämpfung werden seit der Entstehung und Bezeichnung der „socialen Frage" im 19. Jahrhundert immer wieder zu einem gesellschaftlichen Thema. Seit den 1980er Jahren ist Armut, ausgelöst durch hohe Arbeitslosigkeit und Kürzung von Sozialleistungen in Bundesrepublik Deutschland in Bewegung: die Zahl der Armen wächst. Fragen nach dem Umgang des Wohlfahrtsstaates mit der steigenden Zahl der Armen und eine sozial gerechte Verteilung werden zunehmend diskutiert.

In diesem Beitrag soll es darum gehen, welche Armutsentwicklungen es in Deutschland gibt, welche neuen sozialen Ungleichheiten damit einhergehen und welche Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit bei der Bekämpfung von Armut es gibt. Daran anschließend soll erläutert werden, welche Gerechtigkeitsvorstellungen die aktuelle Umbaustrategie unseres Sozialstaates leiten. Schließlich sollen auch die Auswirkungen der neuen Sozialpolitik auf das mentale Bild und auch auf das operative Geschäft der Sozialarbeit skizziert werden.

2 Das Phänomen Armut

Von Armut wird allgemein gesprochen, wenn Menschen die Möglichkeiten fehlen, ein Leben nach gewissen Mindeststandards führen zu können. Diese Mindeststandards können nach Zeit und Region sehr unterschiedlich und sehr komplex ausfallen. Wenn Ausmaß und Entwicklung von Armut in einem Land gemessen werden sollen, greift man in den Sozialwissenschaften meist auf den so genannten Ressourcenansatz zurück, der sich auf das Einkommen von Personen bezieht und sich deshalb recht gut quantifizieren und zählen lässt.

Diese Methode der Armutsmessung wird in Deutschland verwendet und vom Statistischen Bundesamt erfasst. Armut wird entweder als Unterschreitung eines bestimmten Prozentsatzes des Durchschnittseinkommens oder als Unterschreitung eines bestimmten Existenzminimums definiert (vgl. Lampert/Althammer 2004, S. 323). Wer über weniger als 50 % Einkommen im Vergleich zum Einkommen aller Haushalte verfügt, gilt als arm.

Arm ist daher also derjenige, dessen Einkommen weniger als 50 % des Durchschnittseinkommens seines Landes beträgt. Diese Armut wird als ‚relative Armut’ bezeichnet. Armut am Rande der Existenz, die unmittelbare Bedrohung, auf Grund ungünstiger Lebensverhältnisse oder Verwahrlosung an Hunger oder Kälte zu sterben wird als ‚Absolute Armut’. Diese Form von Armut ist in Deutschland selten, beispielsweise aber bei Personengruppen wie Obdachlosen oder Suchtkranken zu finden.

Darüber hinaus müssen all diejenigen berücksichtigt werden, die ihre Armut aus Scham, Unwis- senheit oder aus Furcht vor der Stigmatisierung als Almosenempfänger nicht kenntlich machen. Andere möchten verhindern, dass Kinder oder andere Verwandte zur finanziellen Mithilfe verpflichtet werden. Hier spricht man von einer verdeckten Armut. Neueren Studien zufolge ist deren Zahl in unserem Land etwa halb so groß wie die der von relativer Armut Betroffenen.

Diese Personengruppe hat also ein geringeres Einkommen als die Grundsicherungsleistungen. Davon besonders betroffen sind ältere Personen und erstaunlicherweise auch Erwerbstätige, genauer gesagt die „working poor", die trotz mehrer Jobs gleichzeitig in der Summe ihres Einkommens immer noch unter der Grundsicherung liegen und daher aus eigener Kraft nicht existenzfähig sind. Die Zahl dieser Personen, die in den Schattenregionen unserer Wohlstandsgesellschaft auf öffentliche Suppenküchen oder auf Lebensmittel der Deutschen Tafel angewiesen sind, steigt ständig.

3 Traditionelle Aufgaben des Wohlfahrtsstaates

Unser Staat leistet eine Mindestsicherung für Personen, die entweder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu bestreiten oder die nicht in der Lage sind, sich in besonderen Notlagen aus eigenen Mitteln und Kräften zu helfen. Sozialstaaten europäischer Prägung zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihren Bürgern soziale Staatsbürgerrechte einräumen, die sie im Fall von Bedürftigkeit in Anspruch nehmen können.