Rundfunk nach dem Wendepunkt: Die Integration Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung durch das Zweite Deutsche Fernsehen, das Deutschlandradio und die Deutsche Welle

von: Inga Hoff

Diplomica Verlag GmbH, 2011

ISBN: 9783842808027 , 294 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 34,99 EUR

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Rundfunk nach dem Wendepunkt: Die Integration Ostdeutschlands nach der Wiedervereinigung durch das Zweite Deutsche Fernsehen, das Deutschlandradio und die Deutsche Welle


 

Textprobe: 4.1 Der Umbruch im DDR-Rundfunkwesen Der Fall der Mauer am 9. November 1989 leitete neben zahlreichen anderen signifikanten Veränderungen für die Deutschen auch die Neuordnung des Mediensystems einschließlich des Rundfunks ein. Genauer gesagt handelt es sich dabei um die Vereinigung zweier Rundfunksysteme, die sich in den vergangenen 40 Jahren der Teilung Deutschlands stark unterschiedlich entwickelt hatten. Daher wurde ihre Vereinigung eine umso größere Aufgabe. So erkannte die medienpolitische Kommission der SPD beispielsweise im April 1990: 'Eine schlichte Addition der Rundfunk-Programme aus Bundesrepublik und DDR ist weder bedarfsgerecht noch finanzierbar (...). Negative Auswirkungen auf die Strukturen beider deutscher Staaten sind zu minimieren. Übergangsregelungen wären wünschenswert. Es wird gegebenenfalls zu prüfen sein, inwieweit sowohl der Rundfunkstaatsvertrag als auch die Grundlagen für ARD und ZDF einschließlich der Gebührenaufteilung angepasst werden müssen. Einzubeziehen in die Überlegungen sind auch die Bundesrundfunkanstalten und der RIAS (...).' (Funk-Korrespondenz 1990) Die Neustrukturierung der Medienlandschaft geschah nicht ad hoc, sondern war ein längerer Prozess mit zahlreichen zähen Verhandlungen und dem Eintreten der einzelnen Beteiligten für ihre Interessen. Die Neuordnung geschah nach Frey-Vor und Steinmetz im 'Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, 'alles schnell neu zu machen' einerseits und langfristiger Prägungen durch mediale Praxen andererseits.' Insgesamt waren es vor allem westdeutsche Protagonisten, die Entscheidungen trafen und Entscheidungen beeinflussen konnten. Vieles wurde von den Staatskanzleien der westdeutschen Länder und von Bundesregierung und Bundeskanzler Helmut Kohl entschieden. Kohl hatte vor allem in den ersten Monaten nach der Wiedervereinigung viel Einfluss. Wuschig schreibt dazu: 'Die DDR-Medien, das war nach der Wende Konsens, konnten nicht bleiben. Doch dass die Strukturen der nach-wendischen Medien so gut wie nie von ostdeutschen Journalisten geformt, die Regeln fast nie von ostdeutschen Politikern gesetzt wurden, war unerwartet.' Dies mag aber auch daran liegen, dass die Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR 1990 noch nicht handlungsfähig waren. Das Prinzip der Rundfunkhoheit der Länder konnte somit (zunächst) nicht wie bisher bekannt umgesetzt werden. Vielmehr wurden in Ostdeutschland überraschend die Staatskanzleien zu den 'Schaltstellen für Entscheidungen über die zukünftige Medienordnung'. Generell galt jedoch von Anfang an theoretisch, praktisch sobald die Länder handlungsfähig waren, dass Rundfunk Ländersache ist. Diese machten ihren Einfluss später auch geltend. Von Beginn an war klar, dass der Aufbau der neuen Medienordnung in den neuen Ländern nach dem Prinzip des dualen Systems organisiert sein sollte. Dennoch erhielt der Aufbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Priorität. Der private Rundfunk wurde erst wesentlich später organisiert. Dessen Konstituierung soll in dieser Publikation jedoch nicht näher betrachtet werden. Der Rundfunk der DDR war zentralistisch organisiert mit einer klaren Trennung zwischen Hörfunk und Fernsehen. Er unterstand dem 'Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat der DDR', welches von der Abteilung Agitation des Zentralkomitees (ZK) der 'Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands' (SED) gesteuert wurde. Wuschig spricht vom DDR-Fernsehen als 'Staatsfernsehen'. Obwohl die Verfassung der DDR von 1968 Freiheit garantierte, unterstand der Rundfunk der DDR dem ZK der SED. Auch Wille schreibt: 'Die Medienordnung der DDR war gekennzeichnet durch einen einparteienstaatlich beherrschten Staatsrundfunk. Der zentralistisch staatlich verfasste Rundfunk diente primär der Beschränkung von Informationen auf ein mit der offiziellen Parteipolitik der SED übereinstimmendes Maß.' Das Fernsehen der DDR (vor 1972 und ab 1990 'Deutscher Fernsehfunk' [DFF]) bestand aus zwei programmlich ähnlichen Vollprogrammen, DDR I und DDR II Fernsehen. Außerdem gab es noch fünf Regionalprogramme. Im Hörfunkbereich gab es Radio DDR I, das auf Information und Unterhaltung ausgerichtet war, das Kulturprogramm Radio DDR II, den Stadtsender Berliner Rundfunk, den Auslandssender 'Stimme der DDR' für das deutschsprachige Ausland und Radio Berlin International für das restliche Ausland sowie den Jugendsender DT 64 und einige Bezirkssender.