Planungshilfe Photovoltaik-Freilandanlagen - Energiewirtschaftliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen und GIS-gestützte Standortsuche

von: Brigitte Kallmünzer

Diplomica Verlag GmbH, 2008

ISBN: 9783836656153 , 144 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Planungshilfe Photovoltaik-Freilandanlagen - Energiewirtschaftliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen und GIS-gestützte Standortsuche


 

Kapitel 4, Umweltauswirkungen von Photovoltaischen Freiflächenanlagen

Bereits die Abschnitte 2.2, 2.6 und 3.4.2 nehmen kurz zu den Umweltauswirkungen von PFAs Stellung. Das Kapitel 4 erläutert diese nun detaillierter.

Kapitel 4.1,Flächenverbrauch: Die Schlagwörter Flächenversiegelung und Flächenverbrauch werden in der Diskussion um die Umweltauswirkungen von Freiflächenanlagen oft gleichbedeutend verwendet. Allerdings kann im Zusammenhang mit der Errichtung einer PFA nicht von Flächenversiegelung gesprochen werden. Vielmehr handelt es sich um Flächenverbrauch, da die benötigte Fläche anderen Nutzungen ganz oder teilweise entzogen wird. Versiegelung findet nur durch Fundamente, Stationsgebäude oder durch weitere Infrastruktur (z. B. Zufahrtswege) statt. Im Falle der von Teggers-Junge untersuchten Umwelttarifanlagen des RWE-Konzerns betrug diese oben beschriebene Versiegelung lediglich 3 %.

Der verbleibende Rest konnte begrünt und extensiv landwirtschaftlich genutzt werden, sei es z. B. durch extensive Schafhaltung oder durch ein- bis zweimalige Mahd der Grünflächen. Auch Seltmann spricht von einer durchschnittlichen Versiegelung von 3 % durch die Fundamente.

Häufig findet sogar eine ökologische Aufwertung der Flächen statt, denn es entstehen Rückzugsgebiete für die heimische Pflanzen- und Tierwelt. Entscheidende Parameter hierfür sind die Größe der Module sowie die Art ihrer Aufstellung. Diese beeinflussen maßgeblich, wie viel Licht und Niederschlag auf die Erdoberfläche gelangen kann.

Kapitel 4.2, Flora und Fauna: Um die Auswirkungen von Freiflächenanlagen auf Flora und Fauna zu untersuchen, vergleicht Teggers-Junge in ihrer Studie zwei Anlagen des RWE-Konzerns. Unter der 360-kW-Anlage am Neurather See ist die 300 m² große Fläche unter den vergleichsweise großen Modulen weitgehend verloren. Die an einem Südhang errichteten Modultische mit einer Größe von 9 mal 33 m führen zu einer fast völligen Bodenabschattung und verhindern so die Vegetationsentwicklung.

Positives Gegenbeispiel hierzu ist die 344-kW-Anlage in Kobern-Gondorf. Die wesentlich kleineren Modultische von 2 mal 13 m bzw. 3 mal 3 m verteilen sich weiträumig auf einer Fläche von 55.000 m², so dass sich auf dem ehemaligen Acker eine artenreiche Wiese entwickeln kann, die ein- bis zweimal im Jahr gemäht wird. Lediglich unter den langen Modulreihen ist die Pflanzenwelt um bis zu zehn Arten ärmer als auf vergleichbaren Freiflächen. Unter den quadratischen Modulen in Kobern-Gondorf hingegen sind keinerlei Einbußen festzustellen. Neben der Modulgröße sollte zudem ein Mindestabstand von 60 bis 80 cm zwischen Boden und unterer Modulkante eingehalten werden, um eine ausreichende Wuchsfreiheit zu ermöglichen. Insgesamt können auf dem Gelände der Anlage in Kobern-Gondorf etwa 130 Pflanzenarten gezählt werden. Auf intensiv genutzten Wiesen sind es im Schnitt dagegen nur 15 Pflanzenarten.Negative Auswirkungen auf die Tierwelt sind nicht bekannt. Es gibt weder bewegliche Teile noch Lärmemissionen, die abschreckend auf die Fauna wirken könnten. Auch die geringen Wartungsintervalle fördern die Entwicklung von Rückzugsgebieten für Pflanzen und Tiere. Bei der Anlage Kobern-Gondorf nutzten Vögel die Modul-Aufständerung sogar als Ansitz oder Nistplatz.

Die Freihaltung der Anlagen geschieht in vielen Fällen durch Schafbeweidung. In der Oberpfalz konnte dadurch sogar eine einst vom Aussterben bedrohte Schafrasse in ihrem Bestand gesichert werden.

Im Falle einer geplanten Anlage im südbadischen Hüfingen jedoch wurden seitens des Umweltamtes Bedenken angemeldet, da die Auswirkungen der Anlage auf die Vogelwelt erst noch geklärt werden müssten.

Kapitel 4.3, Landschaftsbild: Bedingt durch die geringe Bauhöhe von maximal 3 m sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Vergleich zu anderen Stromerzeugungsanlagen (herkömmliche Kraftwerke, Windkraftanlagen) gering und die Veränderung des Landschaftsbildes beschränkt sich auf den Nahbereich der Anlagen. Zusätzlich ist eine Verringerung der Sichtbarkeit durch Begrünung der Einzäunung oder Hecken möglich. Lediglich an exponierten Stellen oder Hanglagen ist ein Veränderung des Landschaftsbildes über den Nahbereich hinaus gegeben. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild können darüber hinaus gemindert bzw. vermieden werden, wenn auf bereits vorbelastete Standorte für den Bau von Freiflächenanlagen zurückgegriffen wird. Oft werden Flächen in der Nähe von Umspannanlagen oder anderen Bebauungen gewählt, da dort bereits die benötigte Infrastruktur vorhanden und das Landschaftsbild durch diese Anlagen bereits vorgeschädigt ist. Auch das EEG verlangt zur Erlangung der Förderungswürdigkeit die Nutzung bereits beeinträchtigter Flächen...