Usability Management bei SAP-Projekten - Grundlagen - Vorgehen - Methoden

von: Petra Abele, Jörn Hurtienne, Jochen Prümper

Vieweg+Teubner (GWV), 2007

ISBN: 9783834894045 , 379 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 39,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Usability Management bei SAP-Projekten - Grundlagen - Vorgehen - Methoden


 

3 Gesetze, Verordnungen, Normen (S. 51-52)

Im vorangegangenen Kapitel haben Sie erfahren, welche Umstände die Produktivität bei der Arbeit mit SAP-Software verringern können und wie Usability Management zur Erhöhung der Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit, zur Verringerung von Belastung und Beanspruchung und zum Aufbau von Ressourcen führen kann. Dieses Kapitel erläutert, welche Anforderungen der Gesetzesgeber an gute Software stellt und welche davon bei Usability Management relevant werden.

Usability Management kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, gesetzliche Vorschriften beim Einsatz von SAP-Software einzuhalten. Auf diesem Weg verfolgt Usability Management auch das Ziel der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Unter einer menschengerechten Arbeit versteht man solche, die für den Menschen ausführbar ist, ihn weder schädigt noch beeinträchtigt und ihm Freiheiten für die Entwicklung seiner Persönlichkeit lässt.

Durch Usability Management werden Software-Systeme an die physischen und psychischen Eigenschaften des Menschen angepasst. Im engeren Sinne liegt der Schwerpunkt damit auf der menschengerechten Gestaltung der Benutzungsoberfläche. Im weiteren Sinne sucht Usability Management nach organisatorischtechnischen Lösungen, um die Arbeit und die Software an menschliches Arbeitshandeln anzupassen. Für die menschengerechte Gestaltung der Mensch-Computer-Interaktion wurden deutsche und internationale Gesetze, Verordnungen und Normen formuliert, die Anforderungen an den Dialog stellen, der zwischen Benutzer (z. B. einem Sachbearbeiter) und Dialogsystem (z. B. SAP-Software) bei der Erledigung einer Arbeitsaufgabe (z. B. Anlegen von neuen Materialstammsätzen) stattfindet.

Für unsere Belange sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die daraus folgenden Verordnungen und Normen von besonderer Bedeutung, sie werden deshalb in den folgenden Abschnitten kurz vorgestellt. Im Einzelnen behandelt das vorliegende Kapitel:

Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung
Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Gesetze und Verordnungen, die beim Usability Management von SAP-Projekten zu beachten sind.

• Behindertengleichstellungsgesetz und Barrierefreie
Informationstechnik- Verordnung Barrierefreiheit und Accessibility, also die behindertengerechte Gestaltung von Informationstechnologie, gewinnen im SAP-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Dieser Abschnitt informiert über den entsprechenden gesetzlichen Hintergrund.

• DIN EN ISO 9241: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten
Den Schwerpunkt dieses Abschnitts bilden die Leitsätze zur Aufgabengestaltung und die Grundsätze der Dialoggestaltung. Sie werden für die Arbeit mit SAP-Software konkretisiert und mit Beispielen illustriert.

3.1 Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung

Von herausragender Bedeutung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in Deutschland als „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz dient und das Ziel verfolgt, die Gesundheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern.

Als eine Art „Grundgesetz des Arbeitsschutzes" enthält das Arbeitsschutzgesetz die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verordnungen auf dem Gebiet „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Für Bildschirmarbeitsplätze findet das Arbeitsschutzgesetz Konkretisierung in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Diese „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" – so der vollständige Titel – dient der Umsetzung der so genannten EG- oder EU-Bildschirm- Richtlinie, also der „Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" (BildschRL).