Made in China, Marken- und Produktpiraterie - Strategien der Fälscher & Abwehrstrategien für Unternehmen

Made in China, Marken- und Produktpiraterie - Strategien der Fälscher & Abwehrstrategien für Unternehmen

von: Ingo J. Winkler, Xueli Wang

Ingo J. Winkler, 2007

ISBN: 9783889398932 , 303 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: DRM

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 22,90 EUR

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Made in China, Marken- und Produktpiraterie - Strategien der Fälscher & Abwehrstrategien für Unternehmen


 

Chinesisches Immaterialgüterrecht (S. 131-132)

Es ist schon ein Erfolg, wenn nur eines von drei erlassenen Gesetzen irgendeinen Effekt im ganzen Land hat. Zhu Rongji, Ministerpräsident 1998 - 2003 Unter Immaterialgüterrecht versteht man jenen Rechtsbereich, der dem Schutz des geistigen Eigentums (Intellectual Property) dient. Dazu gehören Urheberrecht (Copyright), Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Halbleiterschutz, Sortenschutz und Schutzzertifikate (Arzneimittelpatente).

Im Unterschied zum Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ ist der Terminus „Immaterialgüterrecht“ einerseits enger (ohne Wettbewerbsrecht und Kennzeichenrecht) und andererseits weiter (zuzüglich Urheberrecht) gefasst. Bei der historischen Entwicklung des chinesischen Immaterialgüterrechts stehen die Bereiche Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht im Vordergrund. Vom Kaiserreich zur Volksrepublik Chinas Immaterialgüterrecht hat eine kurze Geschichte, die sich aber doch bis zur späten Qing-Dynastie (1644-1911) zurückverfolgen lässt.

Unter den Mandschu-Kaisern wurden die ersten gesetzlichen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums in westlicher Konzeption erlassen. Das früheste Gesetz über die Patentierung trug den Titel Charta der Auszeichnungen über die Stärkung von Industrie und Kunst vom 12. Juli 1889. 199 Mit dem Law of Author’s Right of the Great Qing wurde 1910 ein Urheberrecht verkündet, wonach das Werk eines Autors bis zu 30 Jahre nach seinem Tod geschützt bleiben sollte.

200 Der Zweck dieses Urheberrechtsgesetzes der Qing-Kaiser galt allerdings in erster Linie nicht dem Schutz der Urheber, sondern es war – und blieb dies bis zum Jahr 1990 – ein Kontrollinstrument zu Zensurzwecken. Der Gebrauch von Marken lässt sich in China seit Jahrhunderten nachweisen, und das Markenrecht ist wahrscheinlich der einzige Teil des Rechts der VR China, das auf eine seit der Kaiserzeit ununterbrochene Tradition zurückblicken kann. Das chinesische Kaiserreich hatte 1902 mit Großbritannien, 1903 mit den USA und Japan Verträge über die Registrierung und den wechselseitigen Schutz von Marken vereinbart.

Als Resultat internationaler Verträge entstand 1904 Chinas erstes Markenrecht, das sich Versuchsweise durchgeführte Satzung für die Registrierung von Marken nannte. 201 Nicht nur für die Markengesetzgebung der nachfolgenden Republik, sondern auch für die VR China besaßen diese Satzungen Vorbildwirkung. In der republikanischen Ära (1911-1949) galt das zentrale Interesse dem Schutz von Handelsmarken und Patenten, da dies für die Modernisierung und Entwicklung der chinesischen Volkswirtschaft als notwendig erachtet wurde.

Das Markengesetz von 1904 wurde von der provisorischen republikanischen Regierung vorerst beibehalten, 1923 überarbeitet und ab 1930 von der Guomindang- Regierung erneut bearbeitet, mehrfach revidiert und durch eine Reihe von Ausführungsbestimmungen ergänzt. Eine vorläufige Charta über die Auszeichnung von industriellen und künstlerischen Produkten diente als Patentgesetzgebung, worin allerdings nicht der Erfinder, sondern staatliche Interessen im Vordergrund standen.